Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten hat für uns höchste Priorität.
Die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) lässt eine Veröffentlichung von Geburtstagen/Ehrungen nur noch mit der schriftlichen Einwilligung der Einwohner/innen zu (Art. 6 UAbs. 1 Abs. 1 lit. a i. V. m. Art. 7 DS-GVO). Um den Wünschen der Bürger auf Veröffentlichung der Geburtstage und Jubiläen im Amtsblatt nachkommen zu können bitten wir Sie, die unten aufgeführte Einwilligungserklärung für eine Veröffentlichung ausgefüllt und unterzeichnet zurückzusenden.