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Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

 

der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten hat für uns höchste Priorität.

Die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) lässt eine Veröffentlichung von Geburtstagen/Ehrungen nur noch mit der schriftlichen Einwilligung der Einwohner/innen zu (Art. 6 UAbs. 1 Abs. 1 lit. a i. V. m. Art. 7 DS-GVO). Um  den Wünschen der Bürger auf Veröffentlichung der Geburtstage und Jubiläen im Amtsblatt  nachkommen zu können bitten wir Sie, die unten aufgeführte Einwilligungserklärung für eine Veröffentlichung ausgefüllt und unterzeichnet zurückzusenden.

Einwilligungserklärung als PDF