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der Gesetzgeber hat am 12. Oktober 2023 ein Gesetz veröffentlicht, in dem u.a. der Kinderreisepass abschafft wird.

Somit dürfen ab dem 01.01.2024 keine neuen Kinderreisepässe mehr ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden. Kinderreisepässe, die über den 01.01.2024 hinaus gültig sind, können bis zum Ende der Gültigkeitsdauer weiterverwendet werden.

Welches Reisedokument beantrage ich für mein Kind?

Als Ausweisdokument ab dem Säuglingsalter bei Reisen innerhalb der EU, Norwegen, Island, die Schweiz und Liechtenstein sowie für Reisen in die Türkei genügt ein Personalausweis. Für Reiseziele über die EU hinaus benötigt jedes Kind – wie auch die Eltern – einen regulären Reisepass. Die Gültigkeit des Dokuments beträgt 6 Jahre.

Auskunft über das jeweils benötigte Reisedokument geben die Reise- und Sicherheitshinweise auf der Internetseite des Auswärtigen Amts.  https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshinweise

 

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

 

der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten hat für uns höchste Priorität.

Die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) lässt eine Veröffentlichung von Geburtstagen/Ehrungen nur noch mit der schriftlichen Einwilligung der Einwohner/innen zu (Art. 6 UAbs. 1 Abs. 1 lit. a i. V. m. Art. 7 DS-GVO). Um  den Wünschen der Bürger auf Veröffentlichung der Geburtstage und Jubiläen im Amtsblatt  nachkommen zu können bitten wir Sie, die unten aufgeführte Einwilligungserklärung für eine Veröffentlichung ausgefüllt und unterzeichnet zurückzusenden.

Einwilligungserklärung als PDF

Führungszeugnis online beantragen

Ab sofort werden bis zum 12.04.2022 in der Alten Schule Heyerode bei Familie Matthias Günther Sachspenden und Hilfsgüter für die Menschen in der Ukraine gesammelt.

Diese werden am 14.04.2022 an die polnisch ukrainische Grenze transportiert und Herrn Trofynenko direkt übergeben.

Zahlreiche freiwillige Helfer unterstützen bereits die Aktion. Helfen auch Sie mit, denn jede Hilfe zählt!

Alle Infos zur Hilfsaktion-Ukraine als PDF

Die Annahme von Baum- und Strauchschnitt wird in Zusammenarbeit mit dem Landkreis Unstrut-Hainich – Abfallwirtschaftsbetrieb - als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger und der Gemeinde Südeichsfeld auf folgenden 3 Grüngutsammelplätzen erfolgen.

 

Heyerode: Bauhofhalle
Diedorf: Grundstück der Agrargenossenschaft Diedorf/Eichsfeld
Lengenfeld u. Stein: Grundstück der Agrargenossenschaft Lengenfeld u. Stein e.G.

 

Den Bürgern der Gemeinde Südeichsfeld wird ermöglicht, in der Zeit vom
01.04.2022 bis zum 30.11.2022

 

- jeweils freitags von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
- und samstags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

 

Grüngut, welches ausschließlich auf Privatgrundstücken und nicht im Zusammenhang mit gewerblicher Tätigkeit angefallen ist, gegen eine Gebühr abzugeben.

Wir möchten alle Bürgerinnen und Bürger unserer Gemeinde darauf hinweisen, auf den Ablauf der Gültigkeit Ihres Personalausweises zu achten.

Bitte überprüfen Sie, wie lange Ihr Personalausweis noch gültig ist und denken Sie daran, rechtzeitig ein neues Dokument zu beantragen.

Dokumente hinzugefügt am 01.10.2021:

Dokument Lageplan "Auf dem Schafhof II" (OT Lengenfeld unterm Stein)

Dokument Begründung des Bebauungsplanes „Auf dem Schafhof II“ (OT Lengenfeld unterm Stein)

Dokument Anlagenteil zur Begründung B-Plan Schafhof II

Dokument Umweltrelevante Stellungnahmen

 

Dokumente hinzugefügt am 28.02.2022:

Dokument Bekanntmachung der Genehmigung

 

Dokumente hinzugefügt am 20.05.2022:

Dokument B-Plan „Auf dem Schafhof II“ (Schreibgeschütztes Dokument, bitte herunterladen und mit Adobe PDF Reader öffen.)

Dokumente hinzugefügt am 24.09.2021:

Dokument Bebauungsplan "Grenzblick Katharinenberg"

Dokument Begründung des Bebauungsplanes "Grenzblick Katharinenberg"

Dokument Bekanntmachung Bebauungsplan "Grenzblick Katharinenberg"

Dokument Geltungsbereich Bebauungsplan "Grenzblick Katharinenberg" Lageplan

Dokument Beteiligung der Öffentlichkeit "Grenzblick Katharinenberg"

 

Dokumente hinzugefügt am 03.03.2022:

Dokument Bebauungsplan "Grenzblick Katharinenberg" Stand 01/2022

Dokument Begründung B-Plan "Grenzblick Katharinenberg" Stand 01/2022

Dokument Beteiligung der Öffentlichkeit

Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Wasserversorgung und Abwasserentsorgung Obereichsfeld (WAZ) hat die Feststellung des  Jahresabschlusses 2020 und die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2021 beschlossen.

Hinweis:

Die nachstehenden Bekanntmachungen sind für die Gemeinde Südeichsfeld nur für den Bereich der Abwasserentsorgung relevant.
Für den Bereich der Wasserversorgung ist die Gemeinde Mitglied im Obereichsfeldischen Wasserleitungsverband.“

Dokument Jahresabschluss 2020

Dokument 1. Nachtragshaushaltssatzung 2021

Dokument 1. Nachtragshaushaltssatzung 2021 Beschluss- und Genehmigungsvermerk

Landratsamt Unstrut-Hainich-Kreis

- Der Landrat -

Vollzug des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz - IfSG)


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