Amtliche Bekanntmachung – Planverfahren zur Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Neubau Edeka-Markt / Am Heinzrain“ Ortschaft Lengenfeld unterm Stein der Landgemeinde Südeichsfeld; hier: Bekanntmachung der erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 4a (3) BauGB
Zur Sicherung der Grundversorgung der Landgemeinde Südeichsfeld ist der Neubau eines Edeka-Marktes (Lebensmittelvollsortimenter) in der Ortschaft Lengenfeld unterm Stein geplant.
Zur planungsrechtlichen Genehmigungsfähigkeit des Edeka-Marktes ist die Aufstellung eines verbindlichen Bauleitplanes erforderlich.
Der Gemeinderat der Landgemeinde Südeichsfeld hat dazu in seiner Sitzung am 30.03.2023 die Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Neubau Edeka-Markt / Am Heinzrain“ Ortschaft Lengenfeld unterm Stein beschlossen und das gesetzlich erforderliche Planverfahren damit eingeleitet.
Im Ergebnis der Auswertung der zuletzt erfolgten Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 (2) / § 4 (2) BauGB wurde die Ausweisung einer alternativen Ausgleichsfläche notwendig, da die ursprünglich vorgesehene Fläche wegen einer anderweitigen Zweckbindung als Maßnahmenfläche nicht mehr zur Verfügung steht. Aus diesem Grund wird die erneute Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung erforderlich.
Die überarbeiteten Planunterlagen des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Neubau Edeka-Markt / Am Heinzrain“ Ortschaft Lengenfeld unterm Stein, bestehend aus der Planzeichnung, den textlichen Festsetzungen und der Begründung nebst Anlagen sowie den bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden in der Zeit vom 28.09.2026 bis einschließlich 19.10.2026 auf der Internetseite der Landgemeinde Südeichsfeld unter der Adresse:
https://lg-suedeichsfeld.de/buerger/foerderungen/
gemäß § 4a (3) BauGB erneut veröffentlicht.
Zusätzlich werden die Planunterlagen im gleichen Zeitraum in der Dienstelle Heyerode, Hauptstraße 22, 99988 Heyerode während der folgenden Öffnungszeiten, öffentlich ausgelegt:
| Montag | von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
| Dienstag | von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr |
| Mittwoch | geschlossen |
| Donnerstag | von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr |
| Freitag | von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
Fachliche und inhaltliche Erläuterungen und Auskünfte zur o.a. Planung sind während der Öffnungszeiten oder auch nach gesonderter Terminabsprache möglich.
Stellungnahmen zu den Änderungen bzw. Ergänzungen der Planunterlagen können nur während der Dauer der o.a. Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Dabei soll die Übermittlung vorrangig elektronisch erfolgen (Email-Adresse: info@lg-suedeichsfeld.de). Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch schriftlich sowie innerhalb der Öffnungszeiten bzw. nach gesonderter Terminabsprache mündlich oder zur Niederschrift gegenüber der Landgemeinde Südeichsfeld vorgebracht werden.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben können.
Folgende umweltbezogene Informationen und Stellungnahmen der Planverfahren sind verfügbar und liegen ebenfalls öffentlich mit aus:
- Umweltbericht mit integriertem Grünordnungsplan (Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung) sowie Ar-tenschutzfachbeitrag mit Aussagen zu den Schutzgütern Mensch, Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser,
Luft, Klima, Landschaft, Kultur- und sonstigen Sachgütern, - Schallimmissionsprognose für den Betrieb eines Edeka-Lebensmittelmarktes in 99976 Lengenfeld unterm Stein,
- die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen von Behörden und sonsti-gen Trägern öffentlicher Belange zu den Themen Bodenschutz/Altlasten, Geologie, Arten- und Natur-schutz, Immissionsschutz, Wasserwirtschaft, archäologische Bodendenkmale, verkehrliche Erschlie-ßung, Ver- und Entsorgung.
Anlage: Übersichts- und Lageplan
gez. Henning
Bürgermeister